Röntgengeräte für die Gepäckkontrolle werden von Sicherheitsmitarbeitern bedient. Diese erhalten über einen Monitor Einblick in Gepäck- und Tascheninhalte, um kritische Inhalte identifizieren und angemessene Gegenmaßnahmen treffen zu können. Gefährliche Gegenstände werden von geschultem und erfahrenem Personal sehr zuverlässig erkannt.
Gegenstände, die sich beim visuellen Screening als möglicherweise kritisch erweisen, werden in einer manuellen Nachkontrolle weiterführend untersucht und je nach Sicherheitsrisiko behandelt. Dabei kommen auch zusätzliche Prüfverfahren wie z.B. Sprengstofftests zum Einsatz.
Die Auswahl der Geräte richtet sich nach dem Einsatzgebiet, dem jeweiligen Sichereheitsniveau und der Anzahl der zu kontrollierenden Personen.
Im Verbund mit anderen Sicherheitskompontenten, wie z.B. Durchgangsdetektoren oder Hand-Metalldetektoren, sind Röntgenscanner ein wesentlicher Bestandteil von Sicherheitsschleusen mit Gepäckkontrolle.
Farbbedeutung bei der Gepäckdurchleuchtung
Der Röntgenscanner durchstrahlt das Gepäck mit unterschiedlichen Wellenlängen. Dadurch kann der Scanner neben der Form auch das Material eines Gegenstandes erkennen.
So können Materialien vom Bedienpersonal über eine automatische Farbunterscheidung auf einem zugehörigen Monitor erkannt werden. Dies ermöglicht die schnelle und effektive Inspektion der Gegegenstände.
Weiche, organische Stoffe lassen alle Wellenlängen durch. Sie werden orange dargestellt. Metall ist nur für kurzwellige, also besonders energiereiche Röntgenstrahlen durchlässig, die ein blaues Bild erzeugen.
Zwar sieht der Sicherheitsmitarbeiter schon an Form und Farbe des Röntgenbilds, ob es sich um gefährliche Gegenstände handeln könnte, aber endgültige Sicherheit bringt der Blick in den Koffer oder das Gepäckstück. Eine exakte Nachkontrolle findet durch das Sicherheitspersonal statt.
Weitere, wichtige Aspekte
- Erfahrenes Personal findet gefährliche Gegenstände sehr zuverlässig.
- Das Bedienpersonal muss im Umgang mit X-Rays speziell geschult sein.
- Für den Betrieb eines X-Rays wird ein Strahlenschutzbeauftragter (SSB) benötigt. Der SSB braucht einen so genannten Strahlenschutzschein (z.B. 2-Tages-Kurs beim TÜV oder im Haus der Technik Essen).
- Im Optimalfall haben die Mitarbeiter eine Sachkundeprüfung nach §34 a (GewO) abgeschlossen.
- Alternativ oder zusätzlich bieten wir die Einweisung des Personals an unseren Geräten an. Schulungsunterlagen und Teilnahmebestätigung, z.B. Urkunde, werden von uns ausgestellt.
- Die Geräte haben ein Gewicht von rund 500 Kg, welches den Transport und die Installation erschwert. Darüber hinaus empfehlen wir das erhöhte Gewicht im Planungsprozess Ihrer Sicherheitsschleuse in Hinblick auf die baulichen Gegebenheiten, wie z.B die Bodenbeschaffenheit und bauliche Statik, zu berücksichtigen.
- Die Stromversorgung von 220 Volt muss gewährleistet sein. Räumliche Empfehlungen können jeweils den Bildern der entsprechenden Bedienungsanleitung entnommen werden.
- Die Umgebung beeinflusst die Geräte nicht. Die Auswahl der Geräte richtet sich nach dem Sichereheitsniveau und der Anzahl der zu kontrollierenden Personen.
- Die Röntgenkammer eines X-Rays ist mit einer Bleivermantelung geschützt. Dadurch können keine Röntgenstrahlen austreten uns es bestehen daher keine Gefahren für Bediener und Passanten.
- Für den Betrieb eines Röntgengerätes ist eine Anmeldung bei der zuständigen Bezirksregierung notwendig. Für die Anmeldung ist die Bestimmung eines Strahlenschutzbeauftragten (SSB) und die Dokumentation der Betriebserlaubnis erforderlich. Die Verantwortung hierzu liegt bei Ihnen. Wir empfehlen unseren Kunden das einbeziehen des Betriebsrates, wenn vorhanden.
Im Rahmen unseres Dienstleistungsangebots bieten wir die Inbetriebnahme, Installation und jährliche Wartung der Sicherheits-Röntgengeräte an.
Gerne beraten wir Sie bei der Planung Ihrer Sicherheitsschleuse und der Auswahl Ihres Röntgengeräts individuell.